Hans von Wolfskehlen (Wolffskeln) bekundet, dass Heinrich von Ackerloch folgende Lehngüter in der Gemarkung von Goddelau (Godelauwe) von ihm zu Lehen hatte: den Hof zu Goddelau (Godelauwe) zwischen Hans von Wolfskehlen und dem Hof, der vom Aussteller zu Lehen rührt, angrenzend an Konz Rymhorns Hof, samt allem Zubehör, nämlich ungefähr 100 Morgen Ackerland und Wiesen (mee oder mynner angeverde) und einer alle drei Jahre fälligen Abgabe (drittedeyll), die jedes Baugut im Dorf Goddelau schuldet, bestehend aus ½ Malter Gerste und ½ Malter Hafer zu Holzrecht. Der Aussteller hat diese Güter dem Hans von Hartenau (Hardenauwe) dem Jüngeren, Sohn des verstorbenen Herbort von Hartenaus, als Träger für Hanman Wortwin von Gundernhausen (Gondernhusen) und die Kinder Adam Beriyngers von Roßdorf (Rostdorff) als Miterben zu rechtem Lehen verliehen. Hanman und Adam Beringers Kinder sollen diese Güter nutzen, wie der Aussteller dieses mit Hanman vereinbart hat. Hans von Hartenau soll die Lehen "tragen und vermannen", wie es sich gebührt. Falls der Lehnsträger stirbt, sollen die Lehnsbesitzer binnen Jahresfrist einen anderen unbescholtenen, zum Schild geborenen Edelmann als Lehnsträger benennen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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