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Marschall Simon von Schlitz genannt von Görtz, Walter von
Weyhers, Albrecht von Trümbach und Simon von Schenkwald bekunden, dass
sie den Streit um...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1491-1500
1496 Juni 22
Ausfertigung, Pergament, zehn mit Pergamentstreifen angehängte Siegel (Siegel Nr. 1, 2, 3, 4, 7 und 9 beschädigt)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: ... der geben ist uf Mitwochen der zehen tausent ritter tag nach Cristi unnsers lieben Hern geburt viertzehenhundert unnd in dem seszunndnewntzigisten iarn
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Marschall Simon von Schlitz genannt von Görtz, Walter von Weyhers, Albrecht von Trümbach und Simon von Schenkwald bekunden, dass sie den Streit um die Einlösung der verpfändeten Vogteien zwischen Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, einerseits, und Elisabeth (Else), Witwe des Ebersberg von Weyhers, ihrem Eidam Georg (Jorg) von Weyhers, Heinrich von Merlau, Eberhard (Ebert) von Merlau und Simon von Merlau andererseits, geschlichtet haben. Im Einzelnen gibt es Streit um die Einlösung folgender Güter durch den Abt: die Dörfer Ried, Heienfeld (Heyenfelt) [Wüstung an der Haun unterhalb von Dittershausen], Rönshausen (Ranshausen), Rauschelbach (Ritzselbach), zwei Güter in Niederlütter (Niderlutter) [bei Eichenzell ?] sowie die Anteile der von Weyhers und von Merlau an Schmalnau und Thalau (Dala). Die Schlichter haben die Argumente beider Seiten angehört und mit Zustimmung beider Parteien folgendes Urteil gefällt: Abt Johann und das Kloster Fulda erhalten erblich Ried, Heienfeld, Rönshausen, Rauschelbach, die zwei Güter in Niederlütter und alles, was Georg von Weyhers, Heinrich von Merlau, Eberhard und Simon von Merlau an diesen Orten bisher verpfändet war oder von ihnen als Erbe beansprucht wurde sowie wie alle anderen verpfändeten Güter an diesen Orten. Verpfändete Güter an diesen Orten können von Fulda ohne Widerspruch der von Weyhers oder der von Merlau eingelöst werden. Die von Weyhers und von Merlau müssen sich hingegen mit der gezahlten Ablösung zufrieden geben und erhalten von Fulda nicht die von ihnen verlangten weiteren Zahlungen. Schmalnau und Thalau sind nicht, wie Abt Johann beansprucht hat, Teil der eingelösten Güter. Sie werden den von Weyhers und von Merlau zugesprochen. Damit sollen die Streitigkeiten beigelegt sein. Über diese Schlichtung wird eine Urkunde in zweifacher Ausfertigung ausgestellt. Abt Johann, Elisabeth, Heinrich, Eberhard und Simon bekunden ihre Zustimmung zu diesem Schiedsspruch und versichern, ihn einzuhalten. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2, Avers 3, Avers 4, Avers 5, Avers 6, Avers 7, Avers 8, Avers 9, Avers 10)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Abt Johann [I. von Henneberg], Georg von Weyhers, Heinrich von Merlau, Eberhard von Merlau, Simon von Merlau, Friedrich von Hutten
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Vgl. die zweite Ausfertigung unter Nr. 1315.
Die genaue Reihenfolge der Siegler lässt sich anhand der Siegelankündigung nicht erschließen, da hier die Namen der Siegler nur unvollständig genannt werden. Auch die Siegel sind teilweise beschädigt. Da in der Urkunde einschließlich der Schlichter zehn Männer genannt werden und zehn Siegel angehängt sind, werden vermutlich alle zehn Personen gesiegelt haben. Friedrich von Hutten siegelt für seine Schwester Elisabeth.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.