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Konsistorialverordnung wegen des Beerdigungsortes der in Oldenbrok an der Pest Verstorbenen: Die Toten müssen auf dem alten Friedhof begraben werden - eine Umbettung auf den neuen Friedhof im kommenden Winter wird erlaubt.
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Konsistorialverordnung wegen des Beerdigungsortes der in Oldenbrok an der Pest Verstorbenen: Die Toten müssen auf dem alten Friedhof begraben werden - eine Umbettung auf den neuen Friedhof im kommenden Winter wird erlaubt.
Grafschaft Oldenburg >> 19 Kirchen-, Schul- und Armenwesen >> 19.5 Kirchen- und Schulangelegenheiten in den einzelnen Kirchen- und Schulgemeinden (nach Alphabet)