Allgemeine Verwaltungsvorschrift an das Deutsche Hydrographische Institut und das Umweltbundesamt für die Erteilung von Erlaubnissen gemäß Art. 2 des Gesetzes zu den Übereinkommen vom 15.02.1972 und 29.12.1972 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen durch Schiffe und Luftfahrzeuge vom 11.02.1977