Abänderung der Dienstanweisung für die Staatsstraßenwärter, Einhaltung der Fest- und Feiertage und Änderung der Arbeitszeit der Straßenwärter im Dezember und Januar, Anstellung der Straßen-, Fluß- und Schleusenwärter durch die Ministerialabteilung für den Straßen- und Wasserbau statt durch die Inspektionen und deren Pensionierung