Mandat König Karls IV. an alle Insassen und Angrenzer der Grafschaft Kempten, das Stift Kempten nicht zu schädigen und wider dasselbe innerhalb der Grafschaft keine Burg, Mühle, Taferne oder Badstube zu bauen. s. Urk. 79; [Überlieferung: Ausfertigung, Abschriften]