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Gehaltsentschädigungskommissionen für die östlichen Provinzen (Bestand)
Tektonik >> STAATSOBERHAUPT UND OBERSTE STAATSBEHÖRDEN, MINISTERIEN UND ANDERE ZENTRALBEHÖRDEN PREUSSENS AB 1808 >> Finanzen >> Beamtenbesoldung und -versorgung
Laufzeit: 1814 - 1817
Findmittel: Datenbank; Findbuch, 1 Bd.
Behördengeschichte
Am 16. November 1814 erließ König Friedrich Wilhelm III. eine Kabinettsordre zur Errichtung einer Kommission zur Regulierung der Gehaltsrückstände der Beamten in den abgetretenen polnischen Provinzen. [Abschriftlich Signatur GStA PK, I. HA Rep. 147, Nr. 979, fol. 1 f.]
Ziel war es, allen Beamten, die als Zugezogene in den infolge der polnischen Teilungen zwischen 1793 und 1807 zu Preußen gehörigen östlichen Provinzen gedient haben und vor dem 1. August 1810 wieder in die preußischen Staaten zurückgekehrt sind, eine Gehaltsvergütung zu bezahlen (§ 1 der KO). Für Rückkehrer nach dem 1. August 1810 konnten auch Ermessensgrundlage, Krankheit oder Vermögensfragen berücksichtigt werden (§ 2). Hinterbliebenen Witwen und Kindern wurden gleiche Rechte verliehen (§ 4). Ausgeschlossen wurden von dieser Regelung alle, die im Krieg 1806/07 "oder nachher sich notorisch unwürdig" erwiesen hatten (§ 5). Bemessungsgrundlage war das letzte etatmäßige Diensteinkommen (§ 6). Die Frist, bis zu der die Einkünfte nachgezahlt werden sollten, war der 31. Mai 1807 (§ 8), für die Zeit danach sollten Nachzahlungen erfolgen, wenn Bedienstete bereits wieder auf niedriger dotierten Stellen in Preußen standen oder Wartegeld bezogen (§ 9). Von den als Staatsschulden anerkannten Geldern sollte nur die Hälfte bar ausbezahlt werden, der Rest wurde mit einem Schuldpapier bedient, dessen künftige Bedienung sich der König vorbehielt (§ 11).
In § 14 berief König Friedrich Wilhelm III. eine "Commission zur Regulierung der Gehalts-Entschädigungen", zu deren Leiter er den Geheimen Oberjustizrat Diederichs ernannte. Ferner bestimmte er als Mitarbeiter den Geheimen Obersteuerrat von Schütz, den Geheimen Oberrechnungsrat Rother, den Regierungsrat Wolfarth und den Justizrat Jensch.
Am 1. Dezember 1814 trat die Kommission erstmalig in Berlin zusammen. Die Kommission arbeitete kollegialisch. Zugleich wurde die Geschäftsverteilung wie folgt geregelt:
Oberjustizrat Diederichs
Anträge von Justizbeamten, Präsidium
Oberrechnungsrat Rother
Allgemeine Geschäfte der Kommission, inkl. Liaison zum Finanzminister
Justizrat Jensch
Beamte aus den Distrikten Kalisch, Neu-Schlesien und den abgetretenen Gebieten Westpreußens
Obersteuerrat von Schütz
Kameral- und Postsachen im Distrikt Neuostpreußen
Regierungsrat Wolfarth
Beamte außer Justizbeamte in den Distrikten Posen und Warschau
Ferner wurde ein weiterer Bedarf an subalternem Personal festgestellt. Eine Übersicht aus dem Jahr 1816 führt insgesamt 35 Namen auf, die in den Jahren 1814-1816 als Sekretäre, Kanzlisten, Kopisten, Expedienten, Kalkulatoren u.ä. für die Kommission tätig waren. [GStA PK, I. HA Rep. 147, Nr. 10, fol. 52 ff.] Es handelte sich dabei um keine eigens angestellten Personen, sondern um die Möglichkeit zur Gehaltsaufbesserung für bereits in der Verwaltung tätige Personen. Immer wieder bat diese Personengruppe um zusätzliche Stellen, um die Arbeit bewerkstelligen zu können. [Beispielsweise GStA PK, I. HA Rep. 147, Nr. 979, fol. 31 ff.]
Auf ihre Tätigkeit und damit auf die Ansprüche der früheren Beamten machte die Kommission u.a. durch eine Annonce im "Berliner Intelligenz-Blatt" vom 6. und 7. Dezember 1814 aufmerksam. Beigefügt wurde ein einheitliches Schema, nach dem die Angaben über die rückständigen Gehaltsansprüche aufgeführt werden sollten. Weiterhin wurden auch in den Amtsblättern der Regierungsbezirke Anzeigen geschaltet. Die dabei aufgetretenen Druckfehler über den Kreis der Anspruchsberechtigten in der Kabinettsordre vom 16. November 1814 führten zu Verunsicherung bei den Anspruchsberechtigten, was durch Finanzminister von Bülow als "Verbrechen" bezeichnet wurde.
Die erste Arbeitssitzung fand am 2. Dezember 1814 statt, wobei gleichzeitig die ersten Korrespondenzen einsetzten. Innerhalb des ersten Jahres vergaben die Registratoren der Kommission 7.358 Journalnummern. Bis Ende Juli 1817 wurden insgesamt fast 14.500 Journalnummern vergeben. Die Generalübersicht vom Juni 1816 hält 3.097 Anträge auf Gehaltsentschädigung ("Liquidation") fest, die eine Gesamtsumme von 1,8 Millionen Reichstalern ausmachten. In der zweiten Jahreshälfte 1816 kamen weitere kleinere Beträge hinzu.
Zur Durchführung ihrer Tätigkeit erstellte die Kommission u.a. eine Übersicht über die in Süd- und Neuostpreußen angefallenen Bürokosten und über die Personalausstattung der damaligen Kriegs- und Domänenkammern in den Provinzen. Auch Härtefallregelungen wurden durch Staatsminister Hardenberg am 22. März 1815 zugestanden.
Die Kommission entschied über Annahme und Ablehnung eines Antrags. Bei Annahme eines Anspruchsantrags konnte bei anderweitig wiederangestellten Beamten eine Rückzahlung bis 1807, des Endes der preußischen Herrschaft in den östlichen Provinzen, erfolgen. Bei früheren Beamten, die nicht wieder angestellt wurden, bestand die Wahl zwischen direkter Nachzahlung in Raten oder Versetzung in den Wartestand.
Die Kommission wurde auf der Sitzung vom 13. Februar 1817 zum Monatsende aufgehoben. Ihre Abwicklung zog sich allerdings noch bis Ende Juli des gleichen Jahres hin. Ihre Geschäfte führte ab 1820 in Hinblick auf die Wartegeldbeamten die "Immediatkommission für Wartegeldbeamte und Diätare" fort (Überlieferung: GStA PK, I. HA Rep. 156 Immediatkommission für Wartegeldbeamte und Diätare). Diese wurde 1821 aufgelöst, ihre Geschäfte gingen an die Generalkontrolle der Finanzen über.
Bestandsgeschichte
Das Schriftgut der "Commission zur Regulierung der Gehaltsrückstände der Beamten in den abgetretenen polnischen Provinzen" nahm das preußische Finanzministerium in Besitz, wo es in das neu gebildete Ministerialarchiv eingegliedert wurde. Mit diesem wurde der Archivbestand 1874 mit dem preußischen Geheimen Staatsarchiv vereint. Ein Findbuch wurde im späten 19. Jahrhundert erstellt. Die aus dem Altfindmittel ersichtliche Ordnung stellt die ursprüngliche Registraturordnung dar. Eine weitere Bearbeitung fand zunächst nicht statt.
Im Herbst 1923 wurde das Archivgut vom bisherigen Standort in der Klosterstraße in das neu errichtete Magazin in Dahlem gebracht. Im Zweiten Weltkrieg waren die Archivalien in den Bergwerken Schönebeck und Staßfurt ausgelagert. Nach dem Krieg wurden sie dem Deutschen Zentralarchiv in Merseburg überstellt, wo der Bestand 1962 revidiert wurde.
Die Überführung des Bestandes nach Berlin erfolgte zusammen mit den übrigen Beständen des umbenannten Zentralen Staatsarchivs, Abteilung Merseburg gemäß Art. 35 des Einigungsvertrags im Jahr 1993. Seither ist er (wieder) Teil des Geheimen Staatsarchivs Preußischer Kulturbesitz.
Im Frühjahr 2011 wurde der Bestand durch Praktikanten unter Anleitung von Archivamtsrätin Christiane Brandt-Salloum in der Archivdatenbank neu verzeichnet. Dabei kam das Bär'sche Prinzip in Verbindung mit Numerus currens zur Anwendung. Die noch aus dem Altfindbuch ersichtliche ursprüngliche Ordnung wurde dabei vereinfacht: Sie unterscheidet nur noch zwischen Verwaltungs- und Justizbehörden. Die Namen der Antragsteller wurden in der Schreibweise aufgenommen, in der sie selbst unterschrieben haben. Eine Normierung erfolgte hingegen bei den Ortsnamen.
Gegliedert ist der Bestand nach den geographischen Departements und unterteilt diese jeweils in Beamte der Justiz- und Verwaltungsbehörden. Damit ist die funktionale Gliederung der Kommission rekonstruiert, nicht die Geschäftsverteilung innerhalb der Kommission. Der Bestand enthält zahlreiche Namenslisten der Betroffenen und eine Fülle von Fallakten, teilweise mit Belegen oder Abschriften von Belegen für die Tätigkeiten der Anspruchsberechtigten.
Der Bestand umfasst sechs laufende Meter, die im Außenmagazin im Westhafen untergebracht sind.
Die letzte vergebene Signaturnummer ist die Nr.
Der Bestand wird bestellt:
GStA PK, I. HA Rep. 147, Nr.
Der Bestand wird zitiert:
GStA PK, I. HA Rep. 147 Gehaltsentschädigungskommission für die östlichen Provinzen, Nr.