Erzbischof Eberhard [II.] von Salzburg verfügt für sich und seine Nachfolger, die nach dem Tod von Graf Konrad [II.] von Peilstein heimgefallene Vogtei über das Stift St. Zeno aufgrund der häufig vorgekommenen Klagen nicht wieder als Lehen zu vergeben, sondern beim Erzstift zu belassen;. S: Erzbischof Eberhard II. von Salzburg