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Ernst von Westerholt zur Weersche, domkapitularischer Gograf zur Meest, bezeugt, dass er Weßel Portener, Bürger binnen Borken, zu einem Lehnmann angenommen und mit dem jährlich anfallenden Zehnten aus dem Vehof zu Gemen und dem dortigen Huxinckhof belehnt habe. Siegelankündigung des Ausstellers

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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