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Die wegen öffentlicher Konvokation der Kirchengemeinden behufs der Beratung und Beschlussnahme über ihre Angelegenheiten in denjenigen Städten, welche über 10 000 Einwohner und mehrere Parochien haben, erlassene Allerhöchste Bestimmung; desgl. die Vertretung der Kirchen- und Schulgemeinden in Prozessangelegenheiten sowie die gerichtliche Insinuation der Klagen, Bd. 2

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Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz
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