Ratifikation, laut derer der durchlauchtige Fürst Joseph zu Schwarzenberg die zwischen dessen Kanzleibevollmächtigten am 24. März und 25. April zu Possenheim aufgenommenen Punktationen einer Übereinkunft bezüglich des fürstlichen Guthabens aus der Lehenallodifikation und der wechselseitigen Abtretung einiger Gerichts- und Grundholden in allen ihren Artikeln genehmigt hat.