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Lieutenant und Hooftmannen von wegen kgl. Majestät erklären, dass Jacob Rengers "op Selwarder voerwarck tho Dorquart", die dem Konvent von Bentlaghe zustehende Rente von 5 rheinischen Gulden, und zwar von 2 Jahren Rückstand, als "gebrueker des underpants" zu bezahlen hat. Der Abt zu Selwart mag sein Recht auf Derck Coenders konfiszierten Gütern - weil die Rente von Coenders und seinen Voreltern schon über 50 Jahre bezahlt sein soll - "anteickenen" lassen. Unterschrift des Sekretärs Everard in Groningen. up Wonsdage nach sondach Reminiscere

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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