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Wege-, Wasser- und Brückenbauten, Anlegung von Eisenbahngüter-Ladestellen (Wegerecht), Gebühren für die Durchleitung von Hoch- und Niederspannungsleitungen durch Staatsforsten
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Wege-, Wasser- und Brückenbauten, Anlegung von Eisenbahngüter-Ladestellen (Wegerecht), Gebühren für die Durchleitung von Hoch- und Niederspannungsleitungen durch Staatsforsten
Enthält u. a.:
- Forstorganisation der Ostmark (Erlaß des Reichsforstmeisters vom 17. 9. 1940 im Reichsministerialblatt der Forstverwaltung 1940, Jg. 4 Nr. 35).