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Kurfürst Clemens August von Bayern als Bischof von Münster belehnt Bernhard Anton Homeyer für sich und seine beiden Brüder Johann Dietrich und Jobst Franz Homeyer mit dem Gut Sturloh im Kirchspiel Rheine, welches zuvor dessen Vater Dr. jur. Gerhardt Homeyer und dessen Bruderssohn Gerhardt Jobst Homeyer als Lehen innehatten. Zeugen: Dr. jur. Johann Eustach Hosius, Referendarius und Lehnskommissar. Siegelankündigung der fürstlich-münsterischen Lehenkanzlei und Unterschriftsankündigung des Landesherrn

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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