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Verordnung, dass ein Drittel der Schreibmaterialienkosten aus den Kanzleitaxen genommen werden sollen, die von der beteiligten Dienerschaft dagegen gemachte Vorstellung und Wiederaufhebung
Verordnung, dass ein Drittel der Schreibmaterialienkosten aus den Kanzleitaxen genommen werden sollen, die von der beteiligten Dienerschaft dagegen gemachte Vorstellung und Wiederaufhebung