Fragment eines Reversals, in dem Ursula von Büren, Tochter des weiland Melchior von Büren, gewesener Domkellner zu Münster, jetzige Ehefrau des Ludwig Mersmann, Bürger zu Münster, ihre Schadloshaltung bezeugt, dass Anna von Dhaun, geborene Gräfin von Falkenstein und Pröpstin des Kaiserlichen Freiweltlichen Damenstifts zu Essen sowie Hofschultin des Oberhofs Suderwick, ihr auf Lebenszeit den essendischen Propsteihof Bügelhof bei Bocholt, gehörig zum Oberhof Suderwick, erblich und nach Stifts- und Hofrechten verpachtet habe, wofür Ursula von Büren jährlich Pacht, Zinsen, Herrenbede und Schatzung zu zahlen habe. Im Fall des Ablebens der Ursula von Büren verpflichtet sich die Pröpstin, auch deren Erben den genannte Hubenhof mit allen Pertinenzien gegen obige Bedingung zu verpachten. Es folgt das Transsumpt der Pachtlehnurkunde vom März 1590. Zeuge: Ludwig Mersmann. Siegelankündigung des Ehemanns der Ausstellerin (Ludwig Mersmann)