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Otto de Benthem, Propst zu Paderborn, überläßt mit Zustimmung von Dekan und Domkapitel den Teil der Kurie, die Ludwig von Hagen gehabt hat, dem Hermann von Wostenkamp auf Lebenszeit, der zu Ausbesserungs- und Neubauten 32 Mark anwenden soll; für die 32 Mark kann die Kurie von den Erben des Hermann nach dessen Tod zurückerworben werden, die eine Rente von 2 Mark für diese Summe dem Kapitel für die Memorie des Hermann auszahlen sollen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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