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02.03.05.03 Domänenverwaltung
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Domänen sind land- oder forstwirtschaftlich genutzte Güter im Besitz des Landesherrn bzw. des Staates, deren Erträge zur Bestreitung von Hofhaltung und Landesverwaltung verwendet werden. Ihre Verwaltung unterstand in Sachsen bis 1831 dem Finanzkollegium und danach dem Ministerium der Finanzen. Nach 1918 war grundsätzlich der Staat Eigentümer der Domänen.