Suchergebnisse
  • 2 von 124

Bischof Otto von Münster weist seinem Knappen Hermann von Berl (Berle) für diesem geschuldete 126 Mark münsterischer Pfennige die beiden dem Stift gehörigen Häuser (domus) Berl (Berlen) im Kirchspiel Albersloh (Alberslo) samt Zubehör mit Zustimmung von Domdekan und -kapitel als erbliches Burglehen in Wolbeck (Woltbeke) an. Gegen Zahlung der genannten Summe fallen die Häuser an den Aussteller zurück. Hermann oder seine Erben müssen das Geld dann zum Erwerb erblicher Güter verwenden, die sie als Burglehen in Wolbeck von der münsterischen Kirche nehmen sollen. Siegelankündigung des Bischofs und des Domkapitels. vigilia beati Andree apostoli

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
Objekt beim Datenpartner
Loading...