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Graf Hugo zu Montfort etc. und Hanns von Stein etc. Ritter, Hofmeister, stifften einen Vertrag, und Berednus mit der Stadt, wie es mit dem Einzug des neuen Bischoffs Johannes solle gehalten werden. Nemlich: daß der Bischoff ehe er in die Stadt kommt, den beeden Burgermeistern von Eines Raths wegen, bey seinen Fürstlichen Würden geloben solle, Einen Rath und die Stadt Augsburg bey den alten Herkommen, Freyheiten, und Gerechtigkeiten bleiben zu laßen. Dargegen wann Seine Fürst. Gnaden in die Stadt geritten ist, Solle Sie auf das Rathhaus kommen, woezu die Sturmglocke zu läuten, und sollen Burgermeister, kleiner und großer Rath dem Bischof globen, Ihn, und sein Stifft ebenmäßig bey den alten Herkommen, Freyheiten, und Gerechtigkeiten bleiben zu laßen, wollte aber der Bischof haben, daß anstatt des Globens geschworen werden solle, so soll sich der Hanns von Stein dießfalls bey dem Bischof erkundigen, und schriftliche Resolution auswirken, worauf sodann die Burgermeister hinaus kommen, und beede Theile einander globen sollen, wegen des Schwörens es also zu halten, worauf die Thor geöffnet, und der Bischoff einreiten solle, als dann aber unter Läutung der Sturmglocke sich auf das Rathhaus zu Einem kleinen und großen Rath begeben, woselbsten die Eide gegen einander gewohnlicher maßen, nemlich der Bischof als geistlich mit der rechten Hand auf der Brust, und Burgermeister, und Rath, wie Leyen geziemt, abgeleget werden sollen.

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Staatsarchiv Augsburg
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