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Vorakten der Justizkanzlei Göttingen (bis 1817) (Bestand)
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Bestandsgeschichte: I. Behördengeschichte
Der Bestand Hann. 68 enthält Zivilprozesse der Zeit zwischen 1570 und 1817, die vor dem Hofgericht Hannover, der Justizkanzlei Hannover, der Hessischen Regierung und Oberappellationsgericht Kassel sowie vor dem Kurmainzer Amt Bischofstein und Oberlandesgericht zu Heiligenstadt geführt wurden. Er stellt somit keine einheitliche und geschlossene Provenienz dar. In Einzelfällen ragt das Prozessende über das angegebene Enddatum hinaus (bis 1898).
Den Hauptteil machen dabei mit etwa 950 Prozessen solche vor der Justizkanzlei aus. Vor dem Hofgericht wurden knapp 370 Prozesse verhandelt. Die 150 hessischen und 15 eichsfeldischen Prozesse stellen dagegen nur einen geringeren Anteil.
II. Literaturhinweise
Anfänge der Göttinger Justizkanzlei: Oesterley, Darstellung der Gerichtsverfassung in der Universitätsstadt Göttingen, 1833, S. 8ff.
Geschichte der Regierung Kassel: K. Dülfer in: Gesamtübersicht über die Bestände des Staatsarchivs Marburg III, S. 26ff. und Ch. Borowsky, Die kurhessische "Regierung" als Gericht vom Beginn des 17. Jahrhunderts bis zur Reform von 1821, Dissertation Frankfurt/Main 1955
Zur Behördenorganisation auf dem Eichsfeld zuletzt B. Oppermann, Die kirchliche Verwaltung des Eichsfeldes in seiner Vergangenheit, 1958
III. Bestandsgeschichte
Der vorliegende Bestand ist erst nach dem Zweiten Weltkrieg formiert worden. Als Hann. 68 sind auf Grund einer internen Absprache von 1962 (vgl. St.A. 2936/62) diejenigen Akten zusammengefasst, die als Vorakten an die am 1. März 1817 (vgl. Hagemann 1817 St. 1 S. 15) in Wirksamkeit tretende Justizkanzlei Göttingen gelangt sind oder - theoretisch - dahin hätten abgegeben werden müssen.
Sie stammen aus dem Raum, über den sich im 19. Jahrhundert die Gerichtsbarkeit der Justizkanzlei bzw. des Ober-, später Landgerichts Göttingen erstreckte:
1. Die althannoverschen
Bestandsgeschichte: Fürstentümer Göttingen und Grubenhagen mit Einschluß des Harzes und der Grafschaft Hohnstein (d.h. Städte Dransfeld, Einbeck, Göttingen, Hann. Münden, Hardegsen, Moringen, Northeim, Osterode, Uslar sowie die Harzstädte; die Ämter Brunstein, Elbingerode, Erichsburg, Friedland, Göttingen, Herzberg, Moringen-Hardegsen, Münden, Nienover-Lauenförde, Osterode, Radolfshausen, Reinhausen, Scharzfels, Uslar, Westerhof, Zellerfeld sowie die darin liegenden Adels- und Klostergerichte);
2. die hessischen Gebiete, die am 12. Februar 1816 von Hannover in Besitz genommen wurden, nämlich die Herrschaft Plesse, das Kloster Höckelheim und das Amt Neuengleichen (mit Ausnahme der an Preußen abgetretenen Dörfer Rüdigershagen und Gänseteich);
3. die kurmainzischen, im Januar 1816 von Hannover in Besitz genommenen Teile des Eichsfeldes; nämlich die Stadt Duderstadt (mit Stadtdörfern) sowie die Ämter Gieboldehausen und Lindau.
Die Akten sind bei folgenden Gerichten entstanden:
A Hofgericht Hannover
B Justizkanzlei Hannover
C Hessische Regierung und Oberappellationsgericht Kassel
D Kurmainzer Amt Bischofstein und Oberlandesgericht zu Heiligenstadt.
Sämtliche Bände der Abteilungen C und D sind nach 1816 an die Justizkanzlei Göttingen abgegeben worden, die der Abt. A und B zum größten Teil. Sie sind später von Göttingen aus an das Staatsarchiv gelangt und hier unter der Signatur Hann. 71 Göttingen akzessioniert worden. Die Folge der Ablieferungen und ihre ursprüngliche Gliederung ist im Einzelnen nicht mehr feststellbar, nachdem 1943 die alten Findbücher verbrannt sind. Ein erheblicher Teil ist jedoch erst am 5. Januar 1956 (vgl. Acc. 1/56) vom Landgericht Göttingen an das Staatsarchiv nach Hannover abgegeben worden.
Es lag nahe, die notwendige Neuverzeichnung mit einer Neuordnung zu verbinden. Zu diesem Zweck wurden 1955-1957 die Akten nach Provenienzen geschieden und
Bestandsgeschichte: provisorisch erfasst. Außerdem wurden 43 Fach Akten 1967 kassiert. Die endgültige Gliederung wurde 1962 dahin geregelt, dass sämtliche unter der Signatur Hann. 71 erfassten Ablieferungen der Justizkanzlei bzw. Ober- bzw. Landgerichte Hannover und Göttingen zusammengefasst werden sollten:
Hann. 67: Akten der Justizkanzlei Hannover betreffend das Bistum Osnabrück
Hann. 68: Vorakten der Justizkanzlei Göttingen (bis 1817)
Hann. 69: Akten des Hofgerichts und der Justizkanzlei Hannover (bis ca. 1800 bzw. 1810)
Hann. 71 Göttingen: Akten der Justizkanzlei bzw. des Obergerichts Göttingen
Hann. 71 Hannover: Akten der Justizkanzlei bzw. des Obergerichts Hannover.
Mit der Ordnung und Verzeichnung der Bestände Hann. 69 und Hann. 71 Hannover wurde 1962 begonnen. Bei dieser Gelegenheit sind jene aus dem Sprengel der - späteren - Justizkanzlei Göttingen stammenden Akten des Hofgerichts Hannover und der Justizkanzlei Hannover ausgesondert worden, die man vor 1817 erst nicht mehr nach Göttingen überführte. Sie sind im vorliegenden Bestand erkennbar an der alten Signatur Hann. 71 Hann. Nach der Verzeichnung von Hann. 69 und Hann. 71 Hannover wurde 1966 dieser Bestand neu nach Klägern geordnet und verzeichnet. In der Gliederung nach den Hauptgruppen A bis D sind die Provenienzen erkennbar geblieben (jetzt als Klassifikation 02 bis 05; die Buchstaben A bis D sind auch Teil der Bestellsignaturen des Bestandes). Die dazu gehörigen allgemeinen Verwaltungsakten (Officialia) sind bei Hann. 69 zu finden. Im Übrigen richtete sich die Verzeichnung nach den vorher angewandten Grundsätzen. Abweichend davon sind die Grenzjahre (Laufzeiten) von Anlagen zu den Prozessakten in Klammern gesetzt.
Angaben zur Geschichte von Hofgericht und Justizkanzlei Hannover finden sich in den Einleitungen zu den Findbüchern von Hann. 69 und Hann. 71 Hannover.
Die nach 1817 begonnenen
Bestandsgeschichte: Zivilprozesse vor der Justizkanzlei Göttingen suche man in Bestand Hann. 71 Göttingen.
Hannover, im März 1968 (überarbeitet und gekürzt 2010)
gez. Dr. Manfred Hamann
Der Bestand ist im Rahmen eines größeren Erschließungsprojektes in die archivische EDV-Datenbank unter der Fachsoftware izn-AIDA übertragen worden.
Hannover, im September
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.