Konsistorialrekript über die Bestimmungen wegen der Entschädigung der Prediger, Organisten, Küster und Schulhalter für die ihnen in kleinem Courant ohne Agio geleisteten Zahlungen ihrer in Goldmünze festgesetzten Gebühren und Festsetzung des Agio (Aufschlags) auf 12 Groschen auf jeden Reichstaler in Gold