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Überlassung der so genannten von Wahlenschen Stände (Kirchenstühle) in der Kirche von Dötlingen wegen des Mangels an Kirchenstühlen an die Kirche gegen Erlegung eines immerwährenden Kanons (järhlichen Erpachtzins) Enthält: Bericht des Konsistoriums über die Situation der Kirchnestühle in der Dötlinger Kirche (Neubau von Riechen, Anweisung neuer Priechen für Pfarerr und Kirchenjuraten, Besitz der Kirchenstühle des adeligen Guts von Wahlen nach Aussterben der Familie durch die Landesherrschaft); Supplik des Johann Bührmann um käufliche Übernahme der beiden von Wahlenschen Kirchenstühle für 80 Reichstaler; Entscheidung der Behörden für Erbpacht an die Gemeinde

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Niedersächsisches Landesarchiv
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