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Vor dem Notar Gehardus de Horstell, Kleriker der Osnabrücker Diözese, einigen sich die Brüder Johannes Vlucht, Bürger und Einwohner zu Rene, und Gerhardus Vlucht, "laycus" im Kloster Bentlage, nach dem Tode ihres verstorbenen Bruders Everhardus über die väterlichen Güter. Das, was dieser dem Kloster Bentlage vermacht hat, soll diesem bleiben, ausgenommen eine Rente von 1 rheinischen Gulden für die Rheiner Kirchenfabrik. Johann gibt seinem Bruder Gerhard zur endültigen Abfindung 4 Hornsche Gulden für Kleider. Das Kloster Bentlage wird für das Seelenheil des verstorbenen Everhardus Vlucht vor dem Bild der Jungfrau Maria jedesmal eine Wachskerze anstecken, wenn das "Salve ..." gesungen wird, und jedes Jahr eine Memorie für ihn halten. Die Ansprüche der Geschwister Hinricus und Gese Vlucht sollen von den Brüdern Johann und Gerhard abgewehrt werden. Zeugen: Johannes de Drunthen, Pfarrer in Rene, Diricus Grone, Bürger in Rene. Notariatszeichen und Unterschriftsformel des Notars mit Eigenhändigkeitsvermerk. Dienstag

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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