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Lehnbrief der fürstlich-münsterischen heimgelassenen Räte, in dem sie bezeugen, dass sie vermöge einer testamentarischen Disposition des Philipp von Levedaell und dessen Ehefrau sowie mit Bewiligung der fürstlich-münsterischen Räte die Mühle zu Bocholt und dem Erbe und Gut, genannt Twente, im Kirchspiel von Dingden legiert und vermacht haben und Bernhard von Westerholt als nächster Lehnserbe das erwähnte testamentarische Vermächtnis ratifizierte und Philipp von Levedaell zugunsten der Margaretha von Raesfeld zu Hackfurt mit der genannten Mühle und dem Erbe und Gut, genannt Twente, belehnt haben, welches zuvor weiland Hermann von Westerholt zu Cappel zugunsten der Margaretha, Bertram und Agnes von Raesfeld, Witwe von Westerholt, und ihres Bevollmächtigten Henrich Goltstein als Lehen innehatte. Zeugen: Bertram von Loe und Dr. jur. Dietrich von Schelver. Siegelankündigung der Aussteller

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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