Übernahme der Vizinalstraße von Schlatt bei Eriskirch über Langenargen nach Nonnenbach in Staatsadministration und Rückgabe der bisherigen Staatsstraße von Schlatt bis Gießenbrücke, Gde. Oberdorf an die betreffenden Gemarkungsgemeinden, Ablösung der Baulast an der Argenbrücke bei Langenargen durch die Gemeinden Langenargen und deren Unterhaltung