Stellvertretung der Staatsbeamten und der Anspruch der in Untersuchung verwickelten, aber freigesprochenen Beamten auf Nachzahlung der ihnen während der Untersuchung entzogenen Hälfte ihrer Besoldung, Bd. 1. Nr. 4328: Regelung der Gehaltszahlungen an die in Untersuchung befindlichen Beamten