Landgraf Philipp von Hessen bekundet, dass Eberhard von Gemmingen und seine Ehefrau Barbara die Pastorei und den Kirchensatz zu Wolfskehlen ganz sowie von der Pastorei zu Biebesheim (Bubesheim) zwei Drittel, die Barbara von ihrem Vater Hans (!) von Wolfskehlen geerbt hatte, ihm zu Lehen aufgetragen und wieder empfangen haben. Nachdem Barbara inzwischen verstorben ist, belehnt er damit Eberhard von Gemmingen unter der Bedingung, dass die Pfarreien an beiden Orten "unsers furstenthumbs und graffschafft Catzenelnpogen evangelisch ceremonien und ordnung" halten. Die dritte Kollation an der Pastorei Biebesheim behält der Aussteller sich selbst vor, wie dies von alters her gebräuchlich ist.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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