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Enthält: Sicherung der auf den Realgemeinderechten haftenden öffentlichen Lasten in allen Orten des Oberamtsbezirks Crailsheim mit Ausnahme der Stadt Crailsheim und den beiden Orten Matzenbach und Unterdeufstetten, Qu. 1-2, 1837; Beschwerde des Stadtrats zu Crailsheim wegen eines für das Kameralamtsgebäude daselbst angesprochenen Gemeindeteiles, Qu. 1-13, 1844-1845; Vertauschung eines zum Gemeinderecht gehörigen Grundstücks des Bauern Johann Georg Hofmann in Waldtann, Qu. 1-2, 1839-1840; Gesuch des Christian Hofmann in Waldtann um Genehmigung zum Verkauf eines zum Gemeinderecht gehörigen Grundstückes, 1 Schr., 1840; Einführung bürgerlicher Nutzungen in der Ortsgemeinde Wildenstein, Qu. 1-4, 1879; Verwaltungsrechtssache des Händlers Wilhelm Bleicher in Wildenstein gegen die Gemeinde Wildenstein wegen Anspruch auf Teilnahme an Gemeindenutzungen, Qu. 1-48, 1893-1895.