Kurfürst Clemens August von Bayern als Bischof von Münster belehnt in Mannesstatt Franz Ludolf von Dael, jedoch periculo partis, mit den großen und kleinen Höfen zur Willingheppen in der Soester Börde im Kirchspiel Ostinghausen, welche der vorherige Fürstbischof Franz Arnold zuvor dem Johann Andreas von Dael zu Lehen gegeben hatte. Der Lehnbrief wird dem bevollmächtigten Botenmeister und Kanzlisten Hermann Matthias Schütte ausgehändigt. Zeugen: Dr. jur. Christoph Bernhard Zurmühlen, Offizial, Hofrat und Advocatus patriae, und Dr. jur. Carl Heinrich Wibbert, Hofrat. Siegelankündigung der fürstlich-münsterischen Lehenkanzlei und Unterschriftsankündigung des Landesherrn