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Knappe Borchardt von Oeynhausen bestätigt, dass Wichmann von Freismissen bei der Verpfändung des Zehnten zu Borchusen vor Blomberg sich den Heuzehnten vorbehalten u. ausgenommen habe.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
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