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Einreichung und Begutachtung von Grubenbetriebsplänen, Bd.2
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Enthält u.a.: Vorschläge, die Pflicht zur Einreichung von Betriebsplänen auch auf alle Steinkohlenwerke sowie unterirdische Braunkohlenwerke auszudehnen.- Protokolle der 25. und 29. Berginspektorenkonferenz.
Akten
Es gilt die Sächsische Archivbenutzungsverordnung vom 8. September 2022 (SächsGVBl. S. 526).