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Kaspar [Schiegg], Abt zu Weingarten, verleiht Ulrich Widmer genannt Trum von Staig, seiner Ehefrau Anna Romygissin und ihren Kindern auf Lebenszeit das Birkengütlein in Staig. Die Beliehenen müssen das Gütlein persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen es nicht schlaizen und nichts entfremden. Jährlich entrichten sie zu Martini an Zins und Hubgeld, was in den Rödeln des Klosters vermerkt ist. Bei Nichterfüllung der Leihebedingungen, Tod oder Eingehen einer Ungenossamenehe fällt das Gütlein heim. Es muß dann mit Dritteil und Heurichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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