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Enthält v.a.: Beschwerde des Fürsten August zu Hohenlohe-Öhringen wegen Beschränkung in der Ausübung des niederen Strafrechts in den fürstl. Schlössern und Schloßgärten; Vererbung der Sexte der Standesherrschaft Limpurg-Sontheim-Obersontheim; Beschwerde des Fürsten zu Hohenlohe-Kirchberg und Langenburg wegen Entzug des Rechts zur Ausstellung von Minderjährigkeitsdispensationen; Verwaltung des fürstl. Hohenlohe-Waldenburg-Bartensteinschen Amts Pfedelbach; Löschung des Ritterguts Schloßschmiedelfeld in der Adelsmatrikel; Aufnahme einer ausländischen Braut eines Standesherrn oder Rittergutsbesitzers in das württ. Staatsbürgerrecht; Aufhebung der Patrimonialgerichtsbarkeit und Polizeiverwaltung; Beschwerde des Hospitalverwalters Karl Kob in Öhringen wegen des Ausspruches seiner Nichtbefähigung zur Übernahme als fürstl. hohenlohe-waldenburg-schillingsfürstscher Polizeibeamter; Neusteuerbarkeit der standes- und grundherrlichen Besitzungen; Übernahme der Polizeiverwaltung durch den Grafen v. Rechberg; Befreiung der Standesherren bei Polizeivergehen vor dem Forum des Ortsvorstehers; Wirkungskreis der standesherrlichen Ämter hinsichtlich der Ausübung der Gesundheitspolizei.
Darin: Erlaß des Oberamts Gerabronn an die Gemeinderäte sowie der oberamtlichen Gesundheitskommission Gerabronn an die örtlichen Gesundheitskommissionen wegen Fürsorge gegen die asiatische Cholera vom 10.11.1831, 2 Drucke.