Äbtissin und Kapitel des Stiftes Essen bekunden: Der Ritter Meynrich Spreynge hat ihnen 100 Goldschilde gegeben und die Boyuinch-Mühle zu Pfand genommen, die zum Hof Brockhausen (Broychusen) gehört. Wenn Meynrich und seine Erben diesen Hof von ihnen nicht inne haben, so können die Aussteller die Mühle und das Wehr (stuywynghe) jederzeit für 100 Goldschilde und weitere 53 Goldschilde für bauliche und andere Aufwendungen wieder auslösen; solange sie aber den Hof inneh-aben, sollen sie den Ausstellern nicht weniger Dienst leisten, nur weil sie die Mühle inne haben. - Es siegeln die Aussteller. Gegheven in den iaren uns heren godes do men scref na synre geburt 1356 des neysten mayndages na dem sunnendage in der vasten geheyten Iudica.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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