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Neufassung der Bergpolizeivorschriften, Bd 2
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Enthält u.a.: Stellungnahmen und Verbesserungen zum Entwurf.- Vorschriften zur Haldenarbeit.- Neue Entwürfe.- Abschriften.- Sachregister.
Akten
Darin: Bl. 4: Maschinenzeichnung zu Injektoren zum Luftanfeuchten in den Gruben der Freiherr von Burgker Steinkohlenwerke.- Umschlag 257: Zeitungsblätter, die allgemeine Bergpolizeivorschriften enthalten.
Registratursignatur: 71 Po A
Es gilt die Sächsische Archivbenutzungsverordnung vom 8. September 2022 (SächsGVBl. S. 526).