Reversal des Reichsgrafen Franz Joseph von Plettenberg und Wittem, Freiherr zu Eyss und Schlenacker, Erbkammerherr des Erzstifts Köln und Erbmarschall des Hochstifts Münster, in dem er seine Lehntreue bezeugt, dass der Abt zu Werden und Helmstedt, Anselm Sonius, ihn mit den Dienstmannsrechten, namentlich 1.) an und mit dem Hause und Wohnung zu Buxfort, mit der Bartelshove und die Dickhove in der Bauerschaft Buxfort im Kirchspiel Selm, der Schepershove im Kirchspiel Nordkirchen, dem Gut Spodingtorff samt zwei dazugehörender Güter im Kirchspiel Seppenrade, der Geisthove im Kirchspiel Werne, dem Erbe und Gut Ostorff (sonst Henrichs Haus zu Ostorff geheißen) mit allem Zubehör im Kirchspiel Nordkirchen, 2.) mit dem Lehngut, Haus und Wohnung Alrath, sonst Nalrath genannt, nebst Zubehör im Kirchspiel Lüdinghausen im Amt Werne, 3.) mit dem Lehngut die Wöerde genannt nebst sämtlichen Zubehör im Kirchspiel Selm, erneut belehnt habe. Die zu leistende Huldigung hat der mit Spezialvollmacht ausgestattete Mandatarius, Rat und Kanzleidirektor Johann Everhard Dingerkuss vorgetragen. Zeugen: Rat und Sekretär Georg Henrich Vorrath und Appellationskommissarius Philipp Jacob Bernardi. Siegel- und Unterschriftsankündigung des bevollmächtigten Mandatarius Dingerkuss