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Änderung der Instruktion für die Berginspektoren vom 3. März 1879
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Enthält u.a.: Beschäftigung Jugendlicher.- Feststellung von Todesursachen.- Grubenaufsicht in Belgien.- Verbesserung der Grubenkontrolle.
Akten
Darin: Mitteilungen über die Verhandlungen des Landtages, II. Kammer Nr. 60/1896.- Industrie. Fachzeitung für Kohlen- und Kali-Bergbau Nr. 48/1898.- Merkblatt aus den Bestimmungen der Gewerbeordnung über die Beschäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern.
Es gilt die Sächsische Archivbenutzungsverordnung vom 8. September 2022 (SächsGVBl. S. 526).