Erzbischof Dietrich von Köln befreit auf Bitten Alhert's von Herde (Hörde) den Zehnten zu Ridderuffellen vor Herford von der Paderborner Lehnshoheit, wofür das Stift Paderborn den Zehnten zu Holthusen under dem Lymberghe und den Zehnten zu Eygesthusen vor der Landwehr zu Herford erhält (also die Lehnsherrlichkeit).