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Tumultgesetz. Haftung des Staates im Bereich der inneren Verwaltung für 1934 und 1938 entstandene Schäden
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Enthält:
- Regelung von Revolutionsschäden (Vermerk über die Besprechung vom 18.11.1934 im Reichs- und Preuß. Justizministerium), 1934
- Wiedergutmachung von Schäden aus den Aktionen vom 8.11.1938 und den folgenden Tagen (Schreiben des Reichsministers des Innern vom März 1939/Februar 1940), 1939-1940.