Magdalena, geb. Marschälckhin zu Bappenheim, vermacht ihrem Bruder Wolff und ihrem Neffen Hanns Joachim zu Bappenheim die 3000 fl., die sie ihr schuldig sind, wofür sie ihr ein Leibgeding von 200 fl. jährlich bezahlen sollen. Stirbt die Ausstellerin binnen vier Jahren, so sind an ihre Schwester Elysabeth von Laubenberg noch 600 fl., beim Ableben der Ausstellerin binnen acht Jahren 400 fl. auszubezahlen. - S 1: Hainrich Burgkhart zu Bappenheim, S 2: Jörig von Rechberg von Hochenrechberg zu Kronburg - "... am viertzechenden tag hewmonats" 1542.