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Bischof Ludwig von Münster nimmt mit Zustimmung des Domdekans und -kapitels den Knappen Hermann von Altendorf (Aldendorp) als Stiftsburgmann auf der Burg Stromberg (Stroembergh) an und überträgt ihm als erbliches Burglehen den Hof (mansus) zu Eyclo, den Eberhard bewohnt, gelegen im Kirchspiel Vorhelm, den Hof (mansus) Amelinghuve in Gemmerich (Cemerike) (Ksp. Dolberg) und das Haus (domus) des Johannes zu Heßler, das zum bischöflichen Hof (curüs) in Ennigerloh (Ennigerlo) gehört, mit den zugehörigen Leuten und allem Zubehör, ferner das Haus (domus) in Ebbecke (Everdinchusen) im Kirchspiel Lippborg (Lubborch), das Hermann zur Zeit bewohnt und auf das er mit Zustimmung seiner Frau Costa zugunsten des Bischofs verzichtet hat. Hennann soll das Recht der übrigen Burgmannen in Stromberg haben. Der Bischof oder seine Nachfolger können die genannten Güter jederzeit für 50 Mark münsterischer Pfennige zurückkaufen. Für diese Summe haben Hermann oder seine Erben dann Einkünfte von 5 Mark zu erwerben oder aus ihren Eigengütern anzuweisen, die sie fortan als Burglehen besitzen werden. Siegelankündigung des Bischofs und des Domkapitels. sabbato ante diem beati Bartholomei apostoli

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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