Einführung eines einheitlichen deutschen Münzfußes. Zirkulation ausländischer Silbermünzen im Privatverkehr. Ausschluß der Annahme bei den Staatskassen. Münzverordnung vom 24. August 1867 über das Münzwesen in den neuen Provinzen. Ab Nr 2129: Münzwesen in den neuen Provinzen nach der Verordnung vom 24. August 1867, u. a. Schleswig-Holstein, Bd. 1