Urkunde des Erzherzogs Sigmund von Österreich[-Tirol] über den Spruch seines Lehengerichts, daß Heinrich von Rothenstein [zum Falken] keinen Anspruch auf die österreichischen Lehen am Theinselberg erheben kann, weil diese zur Aufrichtung des Kollegiatstifts Grönenbach allodifiziert worden sind. s. Urk. 1264. Spruchbrief des Landgerichts der Grafschaft Marstetten über die Zusprechung des Nachlasses des Wiguläus von Erolzheim, namentlich Kirchensatz und Zehntrechte zu Erolzheim, an Ritter Heinrich von Rothenstein. s. Urk. 125; [Überlieferung: Ausfertigungen]