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Reversal des Philips van Hoirde (Hoerde), Domherr zu Münster, in dem er als Vormund des Rutger und Theymen van Diepenbroick, Kinder des verstorbenen Johann Diepenbroick, die Lehnstreue und Schadloshaltung bezeugt, dass Anthonius Grimholt, Abt des Klosters Werden, ihn mit dem vor Werne gelegenen Hof Abdinck mit allem Zubehör, den zuvor der genannte Johann van Diepenbroick ein Leben lang besaß, gegen Zahlung einer jährlichen Pacht in Höhe von 6 Mark Wernes paymentz, zahlbar am Tage der St. Martins-Messe, erblich verpachtet habe. Es folgt das Transsumpt der Pachtlehnsurkunde gleichen Datums. Siegelankündigung des Ausstellers. up dinssdage na deme sonnendage Quasimodogeniti

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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