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Inventar der Münzensammlung in der Kunstkammer
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 20 a Kunstkammer (Kunstkabinett)
Kunstkammer (Kunstkabinett) >> 1. Inventare, Zugangs- und Abgabeverzeichnisse >> 1.1 17. Jahrhundert
1670-1671
a) Die insgesamt 7593 aufgelisteten Münzen aus Gold, Silber und anderen Metallen sind eingeteilt in die Rubriken "Nummi Imperiales" (fol. 1-8), "Nummi Familiarum Romanarum" (fol. 8-11) sowie einem Nachtrag mit nahöstlichen und afrikanischen Münzen. Die Bestimmung der Münzen wurde durch den "Stahl-Conterfaitor" Johann Christoph Müller vorgenommen.
b) Am Ende des Verzeichnisses werden zwei Abgaben dokumentiert:
- Auf Grundlage eines fürstlichen Dekrets vom 29. September 1670 wurden dem Bürgermeister zu Nördlingen, Hans Georg Seefrid (1599-1672), im Tausch gegen ein graviertes vergoldetes Kupferblatt ("pantzionirten vergülten Kupferblatt") und ein "auf italianisch Manier" gemachtes Modell eines Theaters 530 Münzen überlassen (vgl. A 20a Bü 7).
Vgl. W. Fleischhauer. Die Geschichte der Kunstkammer der Herzöge von Württemberg in Stuttgart. Stuttgart 1976, S. 74 sowie A 20 a Bü 7 Nr. 2 n), p) und t).
- Per fürstlichem Dekret vom 14. Dezember 1671 erhielt der geheime Regimentsrat und Kirchenratsdirektor Dr. Nicola Müller im Tausch gegen einen dem fürstlichen "Antiquarium" übergebenen "Naturstein" weitere 40 Münzen.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.