Konrad von Hagenbach, Komtur zu Beuggen, verzichtet um 4 1/2 Pfund gegenüber Rudolf und Konrad Stuz von Schwörstadt auf alle Ansprüche der Kommende Beuggen auf den Waag genannt Wantflühe unter gleichzeitiger Verzichtleistung der beiden auf ihre Rechte an dem Gut zu Beuggen unterhalb des Waags.