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Adolf [von Dalberg], Abt von Fulda, bekundet mit dem Dekan und
dem Konvent von Fulda die Gründung einer Universität in Fulda und erlässt
Statuten für die Universität.
Adolf [von Dalberg], Abt von Fulda, bekundet mit dem Dekan und
dem Konvent von Fulda die Gründung einer Universität in Fulda und erlässt
Statuten für die Universität.
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1731-1740
1734 September 19
Ausfertigung, Papier in Ledereinband, zwei mit goldener und blau-gelber Kordel angehängte Siegel in Holzkapseln
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum Fulda die decimam nonam mensis Septembris anno post partum Virgineum millesimo septingentesimo trigesimo quarto
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Adolf [von Dalberg], Abt von Fulda, bekundet mit dem Dekan und dem Konvent von Fulda vor den versammelten fuldischen Hofbeamten, dem Kanzler, engen Berater und Höflingen, Magistraten und besonders den versammelten Professoren, Magistern, Studenten und Scholaren die Gründung einer Universität in Fulda. Die zum Wohl der katholischen Religion, zum Nutzen der Wissenschaften und zum Wohl der Residenz gegründete Universität, die Allgemeine Akademie von Fulda (Fuldae Academia universalis) heißen soll, ist mit zahlreichen Privilegien, Fakultäten und Vorrechten ausgestattet worden. Schon früher haben eine Bulle Papst Clemens XII. und ein Privileg Kaiser Karls VI. der Universität Privilegien zugesichert. Abt Adolf hat der neugegründeten Universität in landesväterlicher Fürsorge zur Förderung der Wissenschaften und zur Aufrechterhaltung der akademischen Sitten die folgenden Statuten gegeben, die zur Führung und Verwaltung der Universität Bestand haben sollen und denen sich die einzelnen Fakultäten und die Professoren unterzuordnen verpflichtet haben. Zu gleich hat er den Professoren zugesichert, dass sie die Freiheit haben, nach eigenem Ermessen gemäß den aufgestellten Regeln an der Universität zu lehren. Die Einführung wie Abberufung der Professoren soll in nützlicher Weise für die Universität, jedoch stets ohne Schaden für Stand und Gleichrangigkeit der Gelehrten vollzogen werden. Aufgeteilt in verschiedene Titel und Statuten hat der Abt der Universität Fulda die folgenden Artikel für ihre äußere und innere Organisation gegeben: 1. Über Religion und Glauben der Universität. 2. Über die Leitung und Versammlung der gesamten Universität. 3. Über die Wahl des Universitätsrektors und dessen Amtseid. 4. Über die Dienstpflichten und die Amtsgewalt des Rektors. 5. Über Personen, die der Universität angehören und weitere gerichtliche Rechte des Rektors. 6. Gesetze und Statuten, die das Gemeinschaftsleben der Studierenden an der Universität Fulda regeln. 7. Über die Privilegien und Immunitäten der Mitglieder der Universität von Fulda. 8. Über Strafen und Züchtigungen. 9. Über die Vorlesungen, die Einrichtung der Professuren und die Satzung der Verwaltung. 10. Über ordentliche und außerordentliche Disputationen. 11. Über die Befreiung von öffentlichen Vorlesungen. 12. Über die Promotionen. 13. Über den Universitätskanzler. 14. Über den Syndikus und seine Dienstpflichten. 15. Über den Pedell der Universität und seine Dienstpflichten. Amtseid des Pedells. 16. Über die Gesandten der Universität. 17. Über das Universitätsgebäude und seine Erhaltung. - Es folgen die Statuten der Theologischen Fakultät: 1. Über die Anzahl und die Dienstpflichten der Professoren. 2. Über die Ausrichtung der Gottesdienste durch die Angehörigen der Theologischen Fakultät. 3. Über die Wahl des Dekans und dessen Dienstpflichten. Bestimmungen der Theologischen Fakultät über den vom Dekan zu leistenden Amtseid. 4. Über das Alter und die allgemeinen Anforderungen an die Promovierenden. Eidformel der Promovierenden. 5. Über die Art und Weise, biblische und kanonische (formatos) Bakkalaureaten zuzulassen. Eid der Bakkalaureaten, wie er durch den Syndikus öffentlich zu verlesen ist. 6. Über die Erlangung des Lizentiats. Lizentiatsregelung für den Kanzler. Eid der Lizentiaten. 7. Über die Promotion von Doktoren der Theologie. Doktoratsordnung. Eid der Doktoranden. 8. Über auswärtige Promotionen. 9. Über die Zusammensetzung der Fakultätsversammlung und deren Beisitzer. Eid der Abgeordneten für die Fakultätsversammlung. 10. Über die Rechte des Kanzlers und des Pedells der Universität, von den Kandidaten für die Erlangung theologischer Grade bezahlt zu werden. - Es folgen die Statuten der Juristischen Fakultät: 1. Über die Anzahl und die Dienstpflichten der Professoren. 2. Über die Wahl des Dekans und dessen Dienstpflichten. Amtseid des Dekans der Juristischen Fakultät. 3. Über Zeugnisse, Prüfungen, Disputationen und Promotionen an der Juristischen Fakultät. 4. Über die Erlangung des Lizentiats- oder Doktorgrads in den Rechtswissenschaften. 5. Über die Rechte, von den Promovierenden in der Juristischen Fakultät bezahlt zu werden. 6. Über die Zusammensetzung der Fakultätsversammlung und deren Beisitzer. - Es folgen die Statuten der Medizinischen Fakultät: 1. Über die Anzahl und die Dienstpflichten der Professoren. 2. Über die Wahl des Dekans und dessen Dienstpflichten. Bestimmungen der Medizinischen Fakultät über den vom Dekan zu leistenden Amtseid. 3. Über Zeugnisse, Studieninhalte, Prüfungen und vorausgehende Prüfungen zur Erlangung eines akademischen Grads in der Medizinischen Fakultät. 4. Über die Erlangung des Lizentiats- oder Doktorgrads in der Medizinischen Fakultät. 5. Über die Rechte, von den Medizinkandidaten der Fakultät bezahlt zu werden. 6. Über die Zusammensetzung der Fakultätsversammlung und deren Beisitzer. - Es folgen die Statuten der Fakultät der Künste oder der Philosophie: 1. Über die Anzahl und die Dienstpflichten der Professoren. 2. Über die Wahl des Dekans und dessen Dienstpflichten. Amtseid des Dekans der Philosophischen Fakultät. 3. Über die Bakkalaureaten. 4. Über das Magisterexamen. 5. Über die jährliche feierliche Promotion. 6. Über die Rechte dieser Fakultät. - Ankündigung der Unterfertigung. Ankündigung des großen Siegels Abt Adolfs. Ausstellungsort: Fulda. - Dekan Amand von Buseck und der Konvent von Fulda bekunden 1736 Mai 6 für sich und ihre Nachfolger, dass sie über die genannten Statuten der Adolfs-Universität (almae universitatis Adolphianae) und den Aufbau der Universität beraten und sich entschlossen haben, dazu ihre Zustimmung zu erteilen. Ankündigung des großen Geschäftssiegels. Ankündigung der Unterfertigung. Handlungsort: Fulda. (Actum Fuldae die tertio Maii anni millesimi septingentesimi trigesimi et sexti). (siehe Abbildungen: 1. Seite, 2. Seite, 3. Seite, 4. und 5. Seite, 6. und 7. Seite, 8. und 9. Seite, 10. und 11. Seite, 12. und 13. Seite, 14. und 15. Seite, 16. und 17. Seite, 18. und 19. Seite, 20. und 21. Seite, 22. und 23. Seite, 24. und 25. Seite, 26. und 27. Seite, 28. und 29. Seite, 30. und 31. Seite, 32. und 33. Seite, 34. und 35. Seite, 36. und 37. Seite, 38. und 39. Seite, 40. und 41. Seite, 42. und 43. Seite, 44. und 45. Seite, 46. und 47. Seite, 48. und 49. Seite, 50. und 51. Seite, 52. und 53. Seite, 54. und 55. Seite, 56. und 57. Seite, 58. und 59. Seite, 60. und 61. Seite, 62. und 63. Seite, 64. und 65. Seite, 66. und 67. Seite, 68. und 69. Seite, 70. und 71. Seite, 72. und 73. Seite, 74. und 75. Seite, 76. und 77. Seite, 78. und 79. Seite, 80. und 81. Seite, 82. Seite; Siegel: Avers 1, Avers 2). - Beigefügt ist ein von anderer Hand geschriebener, undatierter und unbeglaubigter Zettel, der laut den Wahlbestimmungen für den Universitätsrektor [vgl. Artikel 3] die einstimmige Wahl Friedrichs von Kötschau zum neuen Universitätsrektor festhält. Friedrich ist nach Ausweis dieser Nachricht zuvor Angehöriger des fuldischen Konvents, Propst von St. Michael, enger Berater des Abts, Generalvikar in geistlichen Angelegenheiten, Vorsitzender des Konsistoriums und Kanzler der Universität gewesen. (siehe Abbildungen: 82. Seite)
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: (Adolphus manu propria
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: ad mandatum speciale / r[everendissi]mi capituli / I[ohann] A[nton] Röthlein syndicus manu propria)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Abt Adolf, Dekan und Konvent von Fulda
Vermerke (Urkunde): Literatur: Polley, Adolphsuniversität; Polley, Adolphsuniversität zu Fulda
Die Statuten werden lediglich als Zusammenfassung wiedergegeben.
Vgl. Nr. 2210. Die Bulle Papst Clemens' XII. für die Fuldaer Universität ist im Bestand Urk. 75 nicht überliefert.
Information on confiscated assets
Further information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person who submitted a compensation claim for damage caused by Nazi persecution. If the application was submitted by a person other than the persecuted person, this other person is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecuted person, if there is one, is noted. In the sources, the persecuted person is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.