Anthoni Dalenfranckh, der gegen Hanns Haynrich von Rottenstain und seine Bauern zum Falcken wegen einer Schuldforderung an den verstorbenen Ulrich Schweygkhart von Westerriedt beim Landgericht in Schwaben die Acht und Aberacht und Einsatzbriefe auf alle ihre Güter erwirkt hat, quittiert gegenüber Cristoff von Bolstett und den Brüdern Veytt und Lorentz Hildebranndt von Werdenstain zu Eberspach und Newenriedt, die auf Vermittlung des Fürstabts Wolffganng von Kempten die Bezahlung übernommen haben, den Erhalt der vereinbarten 600 fl. und spricht sie, Hanns Haynrich von Rottenstain und dessen Bauern von jeder weiteren Forderung frei. - S: Fürstabt Wolfgang (Sekretsiegel) - "... auff den zechenden tag dess monats Augusti" 1548.