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Sachliche und örtliche Zuständigkeit der Polizeibehörden
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Enthält nur:
- Genehmigungsrecht zur Straßenbenennung in Berlin und Potsdam (Rundschreiben des Reichs- und Preuß. Ministers des Innern, des Reichs- und Preuß. Ministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung und des Ministerpräsidenten)
- Anlagen hierzu: Kabinettsorder Friedrich Wilhelms III. vom 8.9. und 20.12.1813 (Abschrift), Erlass des Ministers für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten vom 9.7.1874 (Abschrift).